Je besser die Schulbildung, desto größer die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ob Haupt- oder Realschule: fehlende Abschlüsse können nachgeholt werden. Wenn man weiter die Schulbank drücken möchte, stehen viele Möglichkeiten offen.
Das Zauberwort heißt „zweiter Bildungsweg“.
Der Begriff beschreibt die Tatsache, dass alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse nachgeholt werden können – also der Hauptschulabschluss, der mittlere Bildungsabschluss, die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die allgemeine Hochschulreife (das Abitur).
Selbst wer schon arbeitet, kann nebenher einen Schulabschluss machen. Inzwischen gibt es viele berufsbegleitende Modelle. Auch Zeiten von Arbeitslosigkeit oder die Familienpause lassen sich für einen schulischen Neuanfang nutzen. So kann man z. B. an der Volkshochschule, an Abendschulen und Kollegs oder im Fernunterricht wieder die Schulbank drücken. Auch manche Berufsschulen bieten das Nachholen von Abschlüssen an – meistens in Kombination mit einer beruflichen Qualifikation.
Wo und wie man die Abschlüsse nachholt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Am besten informiert man sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder im Internet. Im KURSNET-Portal findet man heraus, was für einen möglich ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit dem Abschluss einer Berufsausbildung auch der jeweils nächst höhere Schulabschluss erreicht werden: Bringt man z. B. keinen Schulabschluss mit, kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Beginnst man die Ausbildung mit einem Hauptschulabschluss, ist der mittlere Bildungsabschluss möglich. Und hat man nach Abschluss der Ausbildung zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung gesammelt, ist sogar ein Studium ohne Abitur möglich. Das nennt man dann „dritter Bildungsweg“. Die Regelungen sind in allen Bundesländern unterschiedlich.
Nähere Auskünfte dazu erteilt die Berufsberatung. (wwp)