Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und du hast den Vertrag in der Tasche. Welche Dinge du vor dem Ausbildungsbeginn noch erledigen musst und was du während der ersten Tage im neuen Betrieb beachten solltest, erfährst du hier.
Checkliste „Vor dem Ausbildungsbeginn“
„PAPIERE“ BESORGEN – bei Ausbildungsbeginn brauchst du bestimmte Unterlagen.
- Krankenversicherung
Als Auszubildende oder Auszubildender brauchst du eine eigene Krankenversicherung.
- Rentenversicherung
Mit der Anmeldung deiner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt die Aufnahme in die Rentenversicherung. Diese schickt dir den Sozialversicherungsausweis mit der Sozialversicherungsnummer zu.
- Finanzielle Unterstützung
Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten (bei einer schulischen Ausbildung BAföG, bei einer betrieblichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe).
TIPP: Informiere dich und stelle den Antrag frühzeitig.
- Eigenes Bankkonto
Für die Überweisung der Ausbildungsvergütung brauchst du dein eigenes Bankkonto.
- Private Haftpflichtversicherung
Wenn deine Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung haben, bist du während deiner ersten Ausbildung im Anschluss an die Schule in der Regel mitversichert. Falls nicht, solltest du überlegen, ob du eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließt!
- Vermögenswirksame Leistungen
Der Staat fördert mit den vermögenswirksamen Leistungen deinen Vermögensaufbau. Wenn dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehaltes auf einen bestimmten Sparvertrag einzahlt, bekommst du vom Staat einen Zuschuss, die Arbeitnehmer-Sparzulage. Manche Arbeitgeber zahlen auch zusätzlich einen Teil dazu. Erkundige dich in deinem Betrieb, ob das möglich ist.
- Steuer-Identifikationsnummer
Du musst deinem zukünftigen Arbeitgeber deine Steuer-Identifikationsnummer, die jedem Bürger automatisch zugeschickt wurde, mitteilen. Wenn du das Schreiben mit deiner Nummer nicht mehr findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) anfordern.
- Sozialversicherungsnummer
-siehe Rentenversicherung-
- Gesundheitsbescheinigung Jugendlicher
Wenn du zu Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt bist, musst du mit der Gesundheitsbescheinigung nachweisen, dass du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet bist. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältst du ein entsprechendes Formular. Damit gehst du zu einem Arzt deiner Wahl, der dir nach einer Untersuchung die Bescheinigung ausstellt.
- Schulzeitbescheinigung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann deine Schulzeit (ab deinem 17. Lebensjahr) als Anrechnungszeit für deine Rente anerkannt werden. Die Schulzeitbescheinigung, die dir von deiner Schule ausgestellt wird, reichst du mit einer Kopie deines Abschlusszeugnisses bei der Krankenkasse ein.
- Weitere Bescheinigungen
Eventuell wird ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dieses ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
QUELLE: Information der Bundesagentur für Arbeit